Gibt es eine Anforderung, wonach die Strömungsgeschwindigkeit sowie die Reinheitsklasse bei einem Heißlufttunnel unter Betriebsbedingungen (ca. 300°C) nachgewiesen werden muss bzw. ist dies technisch überhaupt umsetzbar/sinnvoll?
Technisch ist es möglich eine Partikelmessung und Strömungsgeschwindigkeit im Betriebszustand (ca. 300°) durch zu führen. Heißlufttunneln haben in der Regel die Reinraumklassen GMP A bzw. ISO 5. Ob sie durchgeführt werden muss obliegt dem Anwender (Herstellungsanforderung) bzw. FDA, AGES, Externe Auditoren usw.